Nachdem am 25. April 2021 die Brücke für Fahrradfahrer und Fußgänger, welche die Überquerung der Äußeren Kanalstraße im Bereich der Kreuzung mit der Escher Straße bisher unabhängig vom Individualverkehr ermöglichte, abgerissen wurde, stellt sich die Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger nunmehr als gefährlich dar. Eine Überquerung der Äußeren Kanalstraße ist in diesem Bereich nur noch durch Nutzung der im Kreuzungsbereich mit der Escher Straße installierten Ampelanlage möglich. Um zu dieser zu gelangen, muss jedoch auf der südlichen Seite der Äußeren Kanalstraße zunächst ein Zebrastreifen überquert werden.
Die Breite des Fußwegs vom Ausgang des Parks zur Kreuzung sowie die Querung des Zebrastreifens stellt eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben der Fahrradfahrer und Fußgänger dar. Dies gilt insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, da dies eine häufig genutzte Wegeverbindung zwischen südlich und nördlich gelegenen Parkanlagen ist. Denn der dortige Zebrasteifen befindet sich im Bereich eines freilaufenden Rechtsabbiegestreifens für den motorisierten Individualverkehr, der selbigem das Abbiegen von der Äußeren Kanalstraße auf die Escher Straße ohne Nutzung der Ampelanlage ermöglicht. Ferner ist dieser freilaufende Rechtsabbiegestreifen praktisch die unmittelbare Verlängerung der Ausfahrt der Autobahnanschlussstelle 29 Köln-Bickendorf der A 57. Dies hat zur Folge, dass PKW-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in den vorbezeichneten Rechtsabbiegestreifen bzw. Bereich des Zebrastreifens einfahren, da sie regelmäßig kurze Zeit vorher die A 57 verlassen haben und insofern noch an die hohen Geschwindigkeiten des Autobahnverkehrs gewöhnt sind.
Mithin ersteht ein erheblich erhöhtes Unfallrisiko im Bereich dieses Zebrastreifens durch die gefahrenen Geschwindigkeiten. Während Kollisionen zwischen Kraftfahrzeugen und Fahrradfahrern bzw. Fußgängern bereits im Grundsatz auf Grund des ungleichen Kräftegewichts zwischen beiden Verkehrsteilnehmern ein erhebliches Verletzungsrisiko für Fahrradfahrer und Fußgängern innewohnt, steigert sich selbiges durch die vorbeschriebene Situation nochmals dramatisch.
In Anbetracht der vorstehend geschilderten
konkreten Gefahr für die körperliche Unversehrtheit
der örtlichen Fahrradfahrer und Fußgänger, besteht unverzüglicher Handlungsbedarf. Der Ortsverein Bilderstöckchen schlägt daher als kurzfristig umsetzbare Gefahrenabwehrmaßnahmen folgendes vor:
- Reduzierung der Fahrspurbreite des Zubringers / freilaufenden Rechtsabbiegestreifens auf der Äußeren Kanalstraße in Fahrtrichtung Osten, Ecke Escher Straße durch Warnbaken oder vergleichbare Verkehrsleitsysteme,
- Sperrung der von der Kreuzung mit der Äußeren Kanalstraße auf der Escher Straße in Fahrtrichtung Süden bis zur Kreuzung Am Bilderstöckchen verlaufenden Parallelfahrbahn für den motorisierten Individualverkehr bei gleichzeitiger exklusiver Freigabe für den Fahrradverkehr,
- Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Vor- und Umfeld des Kreuzungsbereichs Äußere Kanalstraße / Escher Straße auf 30 km / h.
Die vorbeschriebenen Maßnahmen stellen jedenfalls für den Zeitraum bis zur Fertigstellung eines Ersatzneubaus der zuvor bestehenden Fuß-/Radwegbrücke über der Äußeren Kanalstraße eine kostengünstige, schnellumsetzbare und gleichsam wirkungsvolle Möglichkeit zur Gefahrenabwehr dar und sind somit geeignet, erforderlich und angemessen.
Der SPD-Ortsverein Bilderstöckchen hegt die Erwartung, dass sich die Stadtverwaltung der vorstehenden Thematik zeitnah annimmt und die vorgeschlagenen Gefahrabwehrmaßnahmen unverzüglich umgesetzt werden. Wir stehen diesbezüglich sowohl im Kontakt mit der zuständigen Behörde als auch mit der Bezirksvertretung und werden über den Fortgang unserer Anregungen an dieser Stelle informieren.